Sprachreisen Sevilla, Bildungsurlaub
Grundsätzlich werden
unsere Spanischkurse
mit mindestens 30 Unterrichtsstunden
pro Woche
als Bildungsurlaub anerkannt:
Momentan bieten wir den Bildungsurlaub
für die Bundesländer:
- Hamburg
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Brandenburg
- Berlin
- Schleswig Hostein
Bitte trotzdem nochmal nachfragen!
Spansichkurs Superintensiv 30+4
- 30 Unterrichtsstunden + 4 Stunden Wahlprogramm
(opt.) /Woche),
- Gruppengrösse: 6-10 Teilnehmer
- Unterricht Montags bis Freitags von 9.15-15.10
Uhr
Spanischkurs Intensiv Mini-Gruppe*
30+4
- wie Hauptintensivkurs 30 + 4
- in Klein-Gruppen von 3-5 Teilnehmern
*bei nur einem oder zwei Teilnehmern
mit dem gleichen Kenntnisstand werden statt
der wöchentlich 30 Unterrichtsstunden nur
20 in Minigruppe durchgeführt (täglich
9.15 - 13.00 Uhr) + 5 Unterichtsstunden pro
Woche im Einzelunterricht am Nachmittag.
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Hamburg: Die
Veranstaltung ist von der Behörde für
Schule, Jugend und Berufsbildung mit Bescheid
vom 26.02.2008 (Az. B32-1/406-07.5,40717 (Anfänger)
40718 (Mittelstufe) und 40719 (Oberstufe) anerkannt
worden. Bei Vorlage dieser Bescheinigung ist
dem Veranstaltungsteilnehmer die Freistellung
von der Arbeit nach Massgabe des Hamburgischen
Bildungsurlaubsgesetzes zu gewähren. Die
Anerkennung gilt bis 25.02.2010
Hessen: Gemäss
Paragraph 9, Absatz 9P HBUG bedarf es keiner
weiteren Anerkennung, sofern die Veranstaltung
aufgrund von Bildungsurlaubsgesetzen anderer
deutscher Bundesländer anerkannt sind.
Sie muss jedoch auch zwingend an fünf aufeinander
folgenden Tagen oder in zwei zeitlichen Blöcken-
an zwei und drei Tagen innerhalb von acht Wochen
mit einer täglichen Arbeitszeit von sechs
Zeitstunden stattfinden.
Sie muss darüber hinaus den
inhaltlichen Voraussetzungen der politischen
Bildung oder der beruflichen Weiterbildung nach
dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz, genügen.
Rheinland Pfalz: Gemäss Paragraph 7 des BFG: Aktenzeichen
GVBL.S.157, BS 223-70 in Verbindung mit der
Landesverordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes
(BFGDVO vom 08.06.93) GVBL.S.338,BS 223-70-1.Die
Genehmigung auf Einzelantrag!
Brandenburg: Gemäss BbgWBG vom 15. Dezember 1993 (GVBL.
I S. 498) und Bescheid vom 25.09.2001, Geschäftszeichen
34.03.-02924 (Anfänger), Gz. 34.03-02925
(Mittelstufe), Gz. 34.03-02927 (Fortgeschrittene),
Gz. 34.03-02926 (für den Beruf). |